Zahner Electronic AG, 8722 Kaltbrunn
gültig ab 17.11.2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen,
Dienstleistungen, Reparaturen und Angebote der Zahner Electronic AG (nachfolgend
„Zahner Electronic“), sowohl innerhalb der Schweiz als auch gegenüber Kunden im Ausland,
insbesondere der EU.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn
Zahner Electronic diese ausdrücklich und schriftlich bestätigt hat.
1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte zwischen den Parteien, ohne dass es
einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote der Zahner Electronic sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung (auch E-Mail / digital) durch Zahner Electronic zustande.
2.3 Der Umfang und die Ausführung der Lieferung richten sich nach unserer Auftragsbestätigung. Nicht darin enthaltene Materialien oder Leistungen werden zusätzlich verrechnet.
2.4 Technische Änderungen sowie Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten, sofern sie die Funktionalität oder Qualität des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen.
2.5 Der Kunde bestätigt durch Abschluss des Vertrages ausdrücklich, dass Schweizer Recht und der Gerichtsstand Kaltbrunn gelten. Abweichende zwingende Verbraucherschutzregelungen bleiben vorbehalten.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer, Verpackung, Transport und Versicherung, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2 Bei Lieferungen ins Ausland werden allfällige Zoll-, Einfuhr- und Bankspesen dem Käufer belastet.
3.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage netto ab Rechnungsdatum.
3.4 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR (5 % p. a.) sowie pauschale Mahngebühren in Höhe von CHF 30 in Rechnung gestellt.
3.5 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur zulässig, wenn diese von Zahner Electronic schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden
3.6 Zahner Electronic ist zu angemessenen Preisänderungen berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung nachweisbare Kostensteigerungen eintreten, die ausserhalb des Einflussbereichs von Zahner Electronic liegen.
Die Grundlage für die Beurteilung von Kostenänderungen ist der Kostenstand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
Eine ohne Verschulden der Zahner Electronic nachträgliche Lieferfristverlängerung erfolgt:
• kriegs-, inflations-, materialkosten- oder pandemiebedingte, Preisänderungen erfolgen, die 2% übersteigen
• der Umfang der vereinbarten Lieferungen bzw. Leistungen eine Änderung erfahren hat
• das Material oder die Ausführung Änderungen erfahren, weil die vom Kunden überlassenen Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren.
Übersteigen solche Kostensteigerungen insgesamt 10 % des ursprünglichen Angebotspreises, informiert Zahner Electronic den Kunden schriftlich, um gemeinsam eine angemessene und für beide Parteien tragbare Lösung zu vereinbaren.
4. Lieferung, Versand und Gefahrübergang
4.1 Lieferungen erfolgen ab Werk Kaltbrunn, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4.2 Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder den Käufer geht die Gefahr auf den Käufer über.
4.3 Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
4.4 Kommt es zu verspäteten Lieferungen oder Leistungen, nehmen die Parteien Verhandlungen auf, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
4.5 Lieferverzögerungen berechtigen den Käufer erst dann zum Rücktritt oder zu Schadenersatz, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte, angemessene Nachfrist ungenutzt abgelaufen ist.
4.6 Teillieferungen sind zulässig.
5. Prüf- und Rügepflicht (Art. 201 ff. OR)
5.1 Offene Mängel sind innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung schriftlich zu rügen.
5.2 Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen anzuzeigen.
5.3 Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
6. Gewährleistung und Haftung
6.1 Zahner Electronic leistet Gewähr für eine dem Stand der Technik entsprechende Ausführung und Materialqualität.
6.2 Die Garantiefrist beträgt 12 Monate ab Lieferdatum.
6.3 Für zugekaufte Komponenten gelten ausschliesslich die Herstellergarantien; sie werden unverändert durchgereicht.
6.4 Bei berechtigten Mängelrügen kann Zahner Electronic nach eigenem Ermessen die Ware nachbessern oder ersetzen.
6.5 Weitere Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6.6 Die Haftung ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Datenverlust ist ausgeschlossen. Die Haftungsbegrenzung gilt auch gegenüber Vertragspartnern im Ausland, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderen bestimmen.
6.7 Für Reparaturen und Dienstleistungen gilt dieselbe Haftungsbegrenzung.
7. Dienstleistungen und Reparaturen
7.1 Dienstleistungen (z. B. Installation, Inbetriebnahmen, Wartung, Reparaturen) werden nach Aufwand verrechnet.
7.2 Nach Dienstleistungserbringung wird ein Arbeitsrapport erstellt, der Grundlage für die Rechnungsstellung ist.
7.3 Weg- / Reisezeiten, Spesen Verbrauchsmaterial und Ersatzteile werden zusätzlich verrechnet.
7.3 Bei Reparaturen ausserhalb der Garantie erfolgt die Arbeit nur nach Kostenvoranschlag oder schriftlicher Bestätigung durch den Kunden.
8. Software & Firmware
8.1 Mitgelieferte Software, Firmware und Projektdateien dürfen nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden.
8.2 Updates oder neue Versionen sind nur geschuldet, wenn schriftlich vereinbart.
8.3 Zahner Electronic haftet nicht für Störungen durch Fremdsoftware, geänderte
Kundenumgebungen oder unautorisierte Anpassungen.
8.4 Eigentum an SPS-Programmen und Projektdaten verbleibt bei Zahner Electronic.
9. Abnahme und Prüfung
9.1 Die Maschine bzw. Anlage gilt als abgenommen, wenn die Inbetriebnahme erfolgt ist
9.3. Nicht wesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; sie werden im Abnahmeprotokoll festgehalten und innert angemessener Frist behoben.
9.4 Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
10. Eigentumsvorbehalt (Art. 715 ZGB)
10.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen
(inkl. Nebenforderungen) Eigentum der Zahner Electronic.
10.2 Der Käufer ermächtigt Zahner Electronic ausdrücklich, den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB auf seine Kosten im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen und die dafür notwendigen Daten an die zuständigen Behörden weiterzugeben.
11. Geistiges Eigentum und Geheimhaltung
11.1 Sämtliche technische Unterlagen, Zeichnungen, Software, Offerten, Berechnungen und
Projektunterlagen bleiben geistiges Eigentum der Zahner Electronic.
11.2 Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
11.3 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
12. Exportbestimmungen und Compliance
12.1 Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche nationalen und internationalen Exportkontrollbestimmungen einzuhalten.
12.2 Zahner Electronic lehnt jegliche Verantwortung für Verstösse gegen Exportvorschriften durch den Käufer ab.
13. Höhere Gewalt
13.1 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemien, Lieferengpässe) entbinden Zahner Electronic von der Lieferpflicht für die Dauer der Störung.
13.2 Schadenersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
14. Datenschutz
14.1 Zahner Electronic verarbeitet personenbezogene Daten gemäss Schweizer DSG sowie – bei EU-Kunden – nach den Grundsätzen der DSGVO. Daten werden nur für Angebot, Vertrag, Service und gesetzliche Pflichten verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, ausser zur Vertragserfüllung.
14.2 Der Kunde hat Anspruch auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, insbesondere das Obligationenrecht (OR), unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Gerichtsstand ist Kaltbrunn SG, Schweiz.
15.3 Für EU-Kunden gilt ergänzend, dass die Rechtswahl „Schweizer Recht“ als ausdrücklich vereinbart gilt, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
16.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest gültig. Die Parteien ersetzen die unwirksame Regelung durch eine wirtschaftlich gleichwertige. Bei EU-Kunden gilt dies im Rahmen des zwingenden Rechts.